[…] Besondere Lage
In einer besonderen Lage erhält der Bundesrat die Kompetenz, gewisse Massnahmen selbst anzuordnen, die normalerweise in der Zuständigkeit der Kantone liegen. Dies geschieht erst nach Anhörung der Kantone, beispielsweise im Rahmen des Koordinationsorgans oder einer Konsultationen der Gesundheitsdirektorenkonferenz. […] (Quelle: klick)
Freitag, 13.3.2020:
Um 15.30 Uhr verkündet der Bundesrat, dass in Schulen vor Ort kein Unterricht mehr stattfinden darf bis Anfang April.
Veranstaltungen ab 100 Personen seien verboten bis Ende April.
In Restaurant, Bars und Discos seien maximal 50 Personen erlaubt.
Was das Finanzielle anbelangt, so werden 10 Milliarden Nothilfe bewilligt.
Ich möchte eigentlich heute Abend ins Oberland reisen, um am Wochenende Ski zu fahren. Ich sehe nun davon ab, bleibe „hie unge“.
Samstag, 14.3.2020:
Einige Bergbahnen im Kanton Bern sind immer noch in Betrieb. Nach einem bundesrätlichen Rüffel wollen auch jene Bahnen den Betrieb einstellen.
In der Stadt Bern hat es wenig Leute – wenn man bedenkt, dass Samstag ist, und das Wetter prächtig. Niemand trägt eine Schutzmaske.
Im McDonalds darf jeder zweite Tisch nicht genutzt werden.
Im Coop Ryfflihof muss man Distanz zum Personal an der Kasse halten; beim Förderband, auf welches die Waren gelegt werden, hat es eine rote Linie, die man erst übertreten darf, wenn es ums Zahlen geht. Kontakte mit dem Personal sollen möglichst kurz sein.